Antrag: Urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes Scheffelareal wurde als Art der baulichen Nutzung ein Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt. Diese Gebietskategorie wurde im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingeführt, um in städtischen Lagen eine höhere Dichte und Nutzungsmischung zu ermöglichen, als dies mit den bisherigen Kategorien möglich war. Die Bedeutung dieser Festsetzung sowie die Auswirkung auf eine mögliche Bebauung des Gebietes Schefffelareal sind derzeit nicht vollumfänglich bekannt.
Sicherlich ist Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum notwendig, aber sie sollte singenverträglich sein.
Wir bitten Sie deshalb, dieses Thema bei der kommenden Gemeinderatsklausur zum Thema Wohnen am 13. Oktober als Tagesordnungspunkt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Netzhammer
Fraktionsvorsitzende